Haben Sie als Kunde einer privaten Krankenversicherung in den letzten Jahren eine Beitragserhöhung erhalten? Meist handelt es sich dabei um eine spürbare Belastung für den Versicherungsnehmer. Die anwaltliche Prüfung dieser Erhöhung kann durchaus viel Geld sparen.

 

Alle Jahre wieder erhöhen die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge und begehen dabei in vielen Fällen Formfehler, die zu der Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen führen. Oftmals sind die Begründungen zu pauschal gehalten oder nicht ausreichend plausibel begründet.

 

Warum müssen die privaten Krankenversicherer die Beitragserhöhung überhaupt begründen?

 

Das liegt an dem Umstand, dass der Gesetzgeber den Versicherungsnehmer vor willkürlichen Beitragserhöhungen schützen will. Denn bei einem Wechsel des Krankenversicherers gehen die Altersrückstellungen verloren oder der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist ohnehin ausgeschlossen.

 

Beitragserhöhungen sind zwar grundsätzlich erlaubt, wenn sich z.B. die Behandlungskosten, die Fallzahlen, die Sterberate oder die Zinsen für die Altersrückstellungen signifikant ändern. Aber sie sind nicht erlaubt, wenn dadurch z.B. eine Unterdeckung ausgeglichen werden soll, die der private Krankenversicherer vor Abschluss hätte erkennen müssen. Die Beitragserhöhung muss der Versicherungsnehmer verstehen und nachvollziehen können. Es geht hier um Transparenz.

 

Die Beitragserhöhungen werden zudem erst dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer die maßgeblichen Gründe mitgeteilt bekommen hat. Arbeitet der private Krankenversicherer hier zu ungenau, weil er z.B. nur auf die entsprechenden Gesetze oder ganz allgemein auf Kostensteigerungen verweist, ist eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll und angebracht. Bei Kostensteigerungen ist ein Schwellenwert von 10 % maßgeblich.

 

Hat man sich erfolgreich gegen die Beitragserhöhung gewehrt, muss der private Krankenversicherer dem Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beträge erstatten und diese Rückzahlung auch verzinsen. Erfolgt keine konkrete Anpassung der Beiträge gilt der bisherige Beitrag solange bis eine korrekte Beitragserhöhung erfolgt. Der Aufwand für einen einzelnen Vertrag dürfte den privaten Krankenversicherungen aber zu hoch sein, so dass es beim niedrigeren Beitrag bleiben dürfte.

 

Die aktuellen Beitragserhöhungen und die der letzten drei Jahre dürften noch nicht verjährt sein.

 

Auch das OLG Köln hat in einem Urteil vom 28.Januar 2020, Az.: 9 U 138/19, entschieden, dass mehre Beitragserhöhungen eines Kölner privaten Krankenversicherers nicht ausreichend begründet waren. Ein Beitragsrückzahlung der Jahre 2014 und 2015 wären die Folge, aber das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

 

Möglich ist auch, dass Sie bei Ihrer Krankenversicherung einen sog. Tarifwechsel durchführen und so bei möglichst gleichen Leistungen niedrigere Beiträge leisten müssen.

 

Sollten Sie Fragen zu einer erhaltenen Beitragserhöhung haben oder wünschen Sie eine Überprüfung, dann stehen Ihnen die Rechts- und Fachanwälte der Hamburger Kanzlei Dr. Rolf Rechtsanwälte gerne zur Seite.   

 

 

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