Nachlassinsolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen P&R Geschäftsführers Herr Wolfgang Stömmer eröffnet. Insolvenzverwalter setzt Frist für Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderung.

 

Das Amtsgericht München hat über den Nachlass des ehemaligen P&R Geschäftsführers Wolfgang Stömmer das Insolvenzverfahren eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Grosser von der Kanzlei Jaffè bestellt.

 

Ehemaligen Anleger der P&R können nunmehr ihre Forderung zur Insolvenztabelle im Nachlassinsolvenzverfahren anmelden. Voraussetzung ist, dass Herr Stömmer zum Zeitpunkt der Investition in die P&R Container in leitende Funktion tätig war. Der langjährige Vertriebsleiter der P&R Gruppe war von 2013 bis 2016 Geschäftsführer unter anderem der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und von 2012 bis 2016 sogar Vorstandsmitglied der P&R AG.

 

Die Frist zur Anmeldung zur Tabelle wurde dabei vom Insolvenzgericht auf dem 09.12.2020 gesetzt. Auch nach dieser Frist ist es jedoch noch möglich, seine Forderung anzumelden.

 

Sollten Anleger in diesem Zeitraum investiert haben, ist es durchaus sinnvoll seine Forderung in dem Insolvenzverfahren anzumelden. Denn nur wer seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat, wird bei der späteren Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt. Dabei sollte die Anmeldung auch eine entsprechende Begründung enthalten, damit Sie im Laufe des Verfahrens nicht bestritten werden kann. Vorliegend wäre auf das deliktische Verhalten von Herrn Stömmer abzustellen.

 

Wird eine Forderung im Laufe des Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter bestritten, muss der betroffene Gläubiger (Anleger) eine sog. Feststellungsklage gem. § 179 Abs. 1 InsO einreichen, damit die Forderung festgestellt wird. Erst dann nimmt die Forderung an der Endverteilung teil.

 

Gerne hilft Ihnen die Hamburger Kanzlei Dr. Rechtsanwälte bei der Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderung in dem Nachlassinsolvenzverfahren der Herrn Stömmers und in allen Fragen rund um die P&R Insolvenz.

 

Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Rolf.

 

Mobil: 0177 280 2130

Fax: 040 374 782 90

Mail: thomas.rolf@hrh-legal.de

 

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